Im Verfahren um die Internet-Sperren hat das BKA wie zuvor angeordnet, leider keine eidesstaatlichen Versicherungen abgegeben. Da die Antwort des BKA [pdf] an das VG Wiesbaden laut dem Richter jedoch “mehr Fragen aufwirft, als Antworten gibt”, wurde nun eine mündliche Verhandlung einberufen.